Bezahlt zu werden ist der unglamouröseste Teil von UGC und der, der den meisten Ärger macht. In Frankreich ist das Problem selten, dass die Kundschaft nicht zahlen will: Es ist, dass niemand aufgeschrieben hat, wann, wie und wogegen gezahlt wird.
Wie die Zahlung wirklich läuft
Die Überweisung ist Standard, gegen Rechnung, mit vereinbarter Frist. Sofortzahlungen von Mensch zu Mensch dienen kleinen Aufträgen mit lokalen Betrieben, ersetzen die Rechnung aber nicht.
Bei ausländischer Kundschaft vermeidet eine Plattform oder ein Marktplatz hohe Überweisungsgebühren und hält die Vereinbarung fest.
Die Fristen, die dir begegnen
Bei Marken und Agenturen ist Zahlung auf dreißig Tage üblich, und fünfundvierzig Tage zum Monatsende tauchen in großen Konzernen auf. Das ist kein Unwille: Es ist ihr Buchhaltungskreislauf.
Verhandelbar ist der Startpunkt. Die Uhr ab Lieferung laufen zu lassen statt ab einer offenen Freigabe verändert deine Liquidität vollständig.
Verzugszinsen, dein bestes Werkzeug
In Frankreich müssen Rechnungen zwischen Gewerbetreibenden die bei Verzug geltenden Zinsen samt einer pauschalen Beitreibungsentschädigung nennen. Das ist keine Dekoration.
Anwenden musst du sie fast nie. Aber ihr Vorhandensein auf dem Dokument ändert das Verhalten der Buchhaltung, weil es signalisiert, dass du die Regeln kennst.
Die Anzahlung, dein bester Schutz
Bei neuer Kundschaft fünfzig Prozent bei Auftrag und der Rest bei Lieferung. Das filtert jene heraus, die nie gezahlt hätten, und deckt deine Produktionszeit.
Bei wiederkehrender Kundschaft kannst du zu monatlicher Rechnung übergehen. Bei internationaler Kundschaft, die du nicht kennst, bleib bei der Anzahlung.
Was schriftlich stehen muss
- Was geliefert wird: Anzahl der Stücke, Länge, Formate, Sprache.
- Wie viele Korrekturrunden enthalten sind und was eine zusätzliche kostet.
- Wo das Material laufen darf und wie lange.
- Preis, Steuerhinweis und Zahlungsdatum.
- Was passiert, wenn das Projekt nach dem Dreh abgesagt wird.
Die allermeisten Streitfälle entstehen daraus, dass eine dieser fünf Zeilen fehlt.
Wenn die Kundschaft im Verzug ist
Zuerst eine höfliche Erinnerung mit angehängter Rechnung und genanntem Fälligkeitsdatum. Dann ein Anruf, weit wirksamer als die vierte E-Mail. Schließlich eine schriftliche Mitteilung, dass laufende Arbeiten pausieren, mit Verweis auf die auf der Rechnung genannten Zinsen.
Und eine einfache Regel: Liefer die finalen Dateien in hoher Qualität nicht, bevor die vereinbarte Zahlung da ist. Fassungen mit Wasserzeichen zur Abnahme zu schicken ist übliche Praxis.



