Du brauchst keinen zehnseitigen Vertrag, um ruhig zu arbeiten. Du brauchst fünf Klauseln in einer Nachricht, die die Kundschaft vor dem Start annimmt. Das erledigt neunzig Prozent der Streitfälle, die später auftauchen.
Eins: was genau geliefert wird
Anzahl der Videos, ungefähre Länge, vertikales oder horizontales Format, ob Untertitel enthalten sind und ob eine Fassung ohne Stimme geliefert wird. Steht das nicht, hat sich jede Seite etwas anderes vorgestellt, und der Streit kommt im schlechtesten Moment.
Zwei: wie viele Korrekturrunden enthalten sind
Eine oder zwei, und was als Korrektur zählt. Eine falsche Zahl zu berichtigen ist eine Korrektur, das Video mit anderem Winkel neu zu machen ist ein neuer Auftrag. Es festzuhalten verhindert die endlose Anpassungsschleife, die aus einem rentablen Auftrag ein Verlustgeschäft macht.
Drei: die Nutzungsrechte
Das ist die Klausel, die den Wert der Arbeit entscheidet. Kanäle, auf denen es läuft, Gebiet, Dauer, und ob bezahlte Werbung enthalten ist. Ein Video für das eigene Profil der Kundschaft und ein Video für bezahlte Anzeigen über ein Jahr kosten nicht dasselbe und sind nicht derselbe Auftrag.
Vier: Preis, Währung und Zahlungsfrist
Betrag, in welcher Währung, wann gezahlt wird und ob es eine Anzahlung gibt. Bei großen Aufträgen ergibt ein Anteil im Voraus Sinn. Das ist kein Misstrauen, sondern übliche Praxis in jeder professionellen Dienstleistung.
Fünf: was bei einer Absage gilt
Sagt die Kundschaft nach dem Dreh ab, wird der fertige Teil bezahlt. Sagt sie vor dem Start ab, wird die Anzahlung zurückgegeben oder ein Anteil einbehalten. Das vorher zu definieren macht die Absage zur Formalität statt zum Streit.
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Häufige Fragen
Brauche ich einen förmlichen Vertrag?
Nein, fünf schriftliche Klauseln reichen.
Welche Klausel bestimmt den Preis?
Die zu den Nutzungsrechten.
Wie viele Korrekturrunden nehme ich auf?
Eine oder zwei, mit Definition einer Korrektur.
Soll ich eine Anzahlung verlangen?
Bei großen Aufträgen ja.



