Bei Musik in einem Markenvideo geht es in Deutschland nicht um eine Gesellschaft, sondern um zwei. Das ist das Urteil, und es erklärt, warum eine Freigabe, die jemand geholt hat, oft nur die Hälfte abdeckt: die GEMA verwaltet Rechte an der Komposition, die GVL Rechte, die an der konkreten Aufnahme hängen.

Wer was verwaltet

Ein Lied ist zwei Dinge zugleich, und die beiden werden von verschiedenen Stellen und für verschiedene Berechtigte wahrgenommen.

Das WerkDie Aufnahme
Worum es gehtKomposition und TextDie konkrete Einspielung, die man hört
Wem es zustehtUrheberinnen, Komponisten, VerlageAusübenden Künstlern und dem Tonträgerhersteller
Wer es in Deutschland kollektiv wahrnimmtGEMAGVL
Was daraus folgtEine Freigabe für das Werk sagt nichts über die AufnahmeUnd umgekehrt

Die letzte Zeile ist die, die Kampagnen kostet. Wer eine Coverversion einspielen lässt, hat damit die Aufnahmerechte des Originals umgangen und die Werkrechte nicht.

Warum das in Deutschland deutlicher zutage tritt

Weil die kollektive Wahrnehmung hier stark ausgeprägt ist und weil die GEMA nicht nur die Werke ihrer eigenen Mitglieder wahrnimmt, sondern über Gegenseitigkeitsverträge auch ein sehr großes internationales Repertoire. Wer davon ausgeht, ein bestimmter Titel liege außerhalb, trifft eine Annahme, die er nicht überprüfen kann.

Was die Plattformlizenz abdeckt, und wo sie endet

Die Vereinbarungen zwischen Plattformen und Rechteinhabern machen einen Katalog innerhalb der jeweiligen Anwendung nutzbar. Sie sind kein Rechteerwerb der Marke.

Drei Grenzen folgen daraus, und alle drei werden regelmäßig überschritten.

Die Fläche. Was auf einer Plattform freigegeben ist, ist es außerhalb nicht. Dieselbe Datei auf der Website der Marke, in einem Newsletter oder auf einem Messebildschirm liegt außerhalb.

Der Zweck. Ein kommerzieller Einsatz ist etwas anderes als eine private Veröffentlichung, und die allgemeinen Musikbibliotheken der Plattformen sind für Letzteres gedacht.

Die Bearbeitung. Ein Ausschnitt, der neu geschnitten und in eine Anzeige gelegt wird, ist eine andere Nutzung als das ursprüngliche Video.

Der Fall, der am häufigsten übersehen wird

Das organisch veröffentlichte Video, das später als bezahlte Anzeige ausgespielt wird. An der Datei ändert sich nichts, an der Nutzung alles, und genau an dieser Stelle laufen die meisten Beanstandungen auf.

Warum man das Repertoire nicht nach Gehör prüft

Die GEMA nimmt nach eigener Darstellung die Werke von über hunderttausend Mitgliedern wahr, dazu die von Millionen weiterer Kreativer über internationale Vereinbarungen. Das ist keine Liste, die jemand im Kopf hat.

Praktisch heißt das: Man prüft nicht, ob ein Titel «GEMA-frei» ist, indem man ihn anhört oder googelt. Man beschafft sich einen Nachweis darüber, unter welcher Lizenz der Titel steht, und legt ihn ab.

Was als Nachweis taugt. Eine Lizenzurkunde oder Rechnung der Bibliothek, aus der Umfang, Gebiet und Dauer hervorgehen. Ein Screenshot einer Produktseite genügt dafür nicht, weil sich Konditionen ändern.

Was bei einer Beanstandung tatsächlich passiert

Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe, und sie beginnt harmloser, als sie endet.

Der Ton verschwindet. Die Plattform stummschaltet das Video. Es bleibt online, und ein auf den Takt geschnittener Schnitt wird unbrauchbar.

Die Reichweite bricht regional ein. Manche Sperren gelten nur in bestimmten Ländern, was die Kampagne anderswo weiterlaufen lässt und jede Messung verfälscht.

Das Video verschwindet. Meist genau dann, wenn es zu laufen beginnt, also wenn es am meisten wert ist.

Es meldet sich jemand. Das ist die Stufe, die über die Plattform hinausgeht, und in Deutschland kann sie aus zwei Richtungen kommen: von der Seite der Rechteinhaber, und, wenn die Nutzung zugleich wettbewerbsrechtlich angreifbar ist, von einem Mitbewerber.

Was die Rechnung wirklich teuer macht

Nicht die Lizenz, die man hätte kaufen können. Das bereits ausgegebene Mediabudget auf einem entfernten Video kommt nicht zurück, und eine Kampagne, die auf einem einzigen Asset aufgebaut war, steht über Nacht ohne Kreation da.

Eine Lizenz kostet einen überschaubaren Betrag im Voraus. Eine Beanstandung kostet dagegen die Produktion, das Budget und die Zeit, in der niemand etwas ausspielen kann.

Der Einwand, den man hört

«Das machen doch alle so.» Das mag stimmen und ändert nichts, denn geprüft wird die eigene Veröffentlichung und nicht der Marktdurchschnitt. Im Gegenteil: Eine verbreitete Praxis fällt eher auf, weil sie mehr Beteiligte betrifft und leichter zu finden ist.

Was die Marke vom Creator verlangt

Herkunft des Tons, benannt. Nicht «aus der App», sondern welche Bibliothek, welcher Titel, welche Lizenz.

Kommerzielle Bibliothek oder gestellte Spur. Zwei Wege, kein dritter. Wenn die Marke die Musik stellt, ist die Frage vom Tisch.

Kein Titel aus der allgemeinen Bibliothek für Material, das die Marke weiterverwenden soll.

Die Rohdatei ohne Musik. Sie kostet nichts und rettet die Produktion, wenn der Ton später ersetzt werden muss.

Warum die letzte Zeile die wichtigste ist

Weil sie den Schaden begrenzt. Eine Beanstandung, die eine Tonspur betrifft, ist mit der stummen Rohdatei eine Stunde Arbeit. Ohne sie ist sie ein neuer Dreh.

Der Fall, an den niemand denkt: Musik im Hintergrund

Gedreht wird im Café, im Laden, im Fitnessstudio, und dort läuft Musik. Sie war nicht geplant, sie steht in keinem Briefing, und sie ist trotzdem auf der Tonspur.

Rechtlich ändert die Unabsichtlichkeit wenig: Was hörbar im veröffentlichten Video liegt, ist Teil dessen, was verbreitet wird. Praktisch ist das der häufigste Grund, aus dem eine Aufnahme später stumm geschaltet wird, ohne dass jemand eine Entscheidung dazu getroffen hätte.

Was man dagegen tut. Vor dem ersten Take zehn Sekunden nur den Raum aufnehmen und abhören. Wenn Musik läuft, entweder um die Anlage bitten oder an einen anderen Ort gehen. Und die Sprachaufnahme, wenn möglich, mit einem Ansteckmikrofon führen, das den Raum weniger mitnimmt.

Der Weg, der die Frage gar nicht erst stellt

Für eine Marke, die regelmäßig produziert, ist die günstigste Lösung selten die Einzellizenz.

Originalton. Die Stimme der Person, Umgebungsgeräusch, das Produkt selbst. Kein Rechteproblem, und in der Produktbeschreibung oft wirksamer als jede Unterlegung.

Eine gestellte Spur für alle Aufträge. Die Marke lizenziert einmal eine Handvoll Titel mit dem Umfang, den sie tatsächlich braucht, und schickt sie mit jedem Briefing mit. Danach stellt sich die Frage bei keinem einzelnen Dreh mehr.

Diese zweite Variante kostet einmal Aufwand und nimmt anschließend eine ganze Kategorie von Beanstandungen aus dem Betrieb.

Quellen

Geprüft am 8. September 2026. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Weichen Leitfaden und amtliche Quelle voneinander ab, gilt die Quelle.