Beim Kauf von UGC in Deutschland entstehen fast alle Probleme nach der Lieferung, weil vorher niemand aufgeschrieben hat, was mit dem Material geschehen darf. Fünf vereinbarte Punkte lösen das.

Die fünf Punkte

Nutzungsrechte

Welche Kanäle: organisch beim Creator, organisch bei dir, bezahlte Anzeigen. Drei Stufen, drei Preise.

Dauer und Gebiet

Sechs Monate Deutschland ist etwas anderes als unbefristet weltweit, und das gehört in den Preis.

Recht am eigenen Bild

Das Video gehört dir per Lizenz, das Gesicht der Person nicht. Die Einwilligung ist ein eigener Punkt mit denselben Grenzen.

Kennzeichnung

Läuft der Beitrag auf den Kanälen des Creators, kennzeichnet er ihn als Werbung. Läuft er als Anzeige aus deinem Konto, liegt die Pflicht bei dir.

Datenschutz

Erkennbare Dritte, Kinder, fremde Räume und Marken im Bild brauchen eine Regelung, bevor gedreht wird, nicht danach.

Was ein Buyout wirklich ist

Ein Begriff aus der Praxis. Er bedeutet so viel, wie ihr vereinbart, und nichts darüber hinaus. Wenn du unbefristete weltweite Nutzung willst, schreib genau das hin und bezahl es entsprechend, statt dich auf ein Wort zu verlassen.

Die zwei Fehler, die deutsche Marken teuer bezahlen

Nutzung nach Ablauf der Lizenz. Das fällt oft erst auf, wenn jemand es meldet, und dann ist es eine Rechtsfrage statt einer Verhandlung.

Werbliche Aussagen ohne Prüfung. Wirkversprechen zu Gesundheit, Finanzen oder Preisvorteilen sind angreifbar. Prüfe sie im Skript, nicht im fertigen Video.

Was reicht

Ein zweiseitiges Dokument: Leistung, die fünf Punkte, Preis, Termine, Korrekturen. Kein Rahmenvertrag mit zwanzig Seiten, den niemand liest.

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Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail-Vereinbarung?

Ja, wenn sie die fünf Punkte enthält.

Wer kennzeichnet die Werbung?

Der Creator auf seinen Kanälen, du bei deinen Anzeigen.

Gehört mir das Video für immer?

Nur bei ausdrücklich unbefristeter Lizenz.

Was ist bei Dritten im Bild?

Vorab klären, nicht nachträglich.