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Rechte und Verträge

UGC-Rechte und Verträge in Frankreich

Frankreich behandelt ein Creator-Video als Werk und nicht als Liefergegenstand, und allein dieser Unterschied erklärt, warum ein Briefing ohne schriftliche Übertragung fast nichts kauft. Drei Leitfäden dazu, was die Übertragung tatsächlich überträgt, was ein Vertrag benennen muss, um eine Unterschrift wert zu sein, und der Fall, den Marken spät entdecken: ein für eine Anzeigenkampagne bezahltes Video, das dann auf der Startseite und im Newsletter weiterläuft, also eine zweite Nutzung, die niemand gekauft hat.

3 Leitfäden

Nutzungsrechte und Verträge für UGC in Frankreich

In Frankreich zerfällt die Erlaubnis, die du lieferst, in zwei getrennte Rechte, und sie zu verwechseln ist teuer.

UGC auf der Website und in E-Mails in Frankreich wiederverwenden

Die Marke hat ein Video bezahlt, einmal veröffentlicht und dann im Feed verschwinden lassen. Das ist die häufigste Verschwendung der Kategorie.

Urheberrechtsübertragung in einem UGC-Vertrag in Frankreich

In Frankreich ist ein Video, das du drehst, ein Werk, und dein Urheberrecht geht nicht stillschweigend über. Eine vage Klausel schützt niemanden.

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