Mikro-Influencer und UGC-Creator sind oft dieselbe Person, und genau deshalb zahlen Marken zu viel. Die Verwirrung betrifft nicht, wer sie sind, sondern welche ihrer beiden Leistungen du kaufst.
Die zwei Leistungen
Als Mikro-Influencer veröffentlichen sie auf ihrem Konto, und du mietest die Aufmerksamkeit ihres Publikums. Als UGC-Creator übergeben sie dir eine Datei, und du veröffentlichst selbst. Dieselbe Kamera, dasselbe Gesicht, ein völlig anderes Geschäft und eine völlig andere Preisgrundlage.
Wo Geld versickert
Eine Marke, die Influencer-Sätze zahlt und das Video danach zusätzlich als Anzeige schaltet, hat Reichweite bezahlt und Inhalt mitgenommen, oft ohne die Lizenz dafür. Umgekehrt verlangt eine Marke, die UGC-Sätze zahlt und Veröffentlichung erwartet, einen Publikumszugang, den sie nicht gekauft hat.
Was in die Vereinbarung gehört
Zwei Zeilen: was an dich geliefert wird und was auf ihrem Konto veröffentlicht wird. Dann bepreis beides getrennt. Wenn nur eines gilt, sag es ausdrücklich, damit niemand das andere unterstellt.
Die kanadische Komplikation
Ein Mikro-Influencer mit Publikum in Québec und ein zweisprachiger UGC-Creator sind zwei verschiedene Suchen. Creator können deine französische Fassung drehen, ohne überhaupt französischsprachiges Publikum zu haben, und das ist in Ordnung, denn du kaufst die Datei. Wer beides verwechselt, sucht ein Einhorn, das er nicht braucht.
Was du zuerst kaufst
Kauf den Inhalt. Er ist das, was du testen, wiederverwenden, anpassen und als Werbung schalten kannst. Publikumszugang lohnt sich, sobald du weißt, welche Botschaft wirkt, sonst mietest du Aufmerksamkeit für eine unbestätigte Botschaft.
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Häufige Fragen
Sind es dieselben Personen?
Oft ja, aber zwei verschiedene Leistungen.
Wo versickert Geld?
Reichweite zahlen und Inhalt ohne Lizenz mitnehmen.
Was gehört in die Vereinbarung?
Was geliefert und was veröffentlicht wird, getrennt bepreist.
Was kaufe ich zuerst?
Den Inhalt, danach bei Bedarf das Publikum.



