Bei UGC verkaufst du zwei Dinge zugleich: ein Video, das ein Werk ist, und dein Bild, das dein personenbezogenes Datum ist. Ein Vertrag, der nur vom Video spricht, lässt die Hälfte der Vereinbarung ungeschrieben, und meist ist es diese Hälfte, die im Streit endet.

Die fünf Klauseln, die alles entscheiden

1. Was übertragen wird

Das fertige Video, die Rohdateien, die Fotos oder alles. Steht es nicht da, setzt jede Seite etwas anderes voraus.

2. Wo es genutzt werden darf

Die Kanäle der Marke, bezahlte Medien, Website, Verkaufsfläche, Katalog, E-Mail, Fernsehen. Jeder Kanal ist eine eigene Nutzung und hat einen eigenen Preis.

3. Für wie lange

Neunzig Tage, sechs Monate, ein Jahr. Eine unbefristete Übertragung gibt es, aber sie wird für das angeboten, was sie ist: für immer.

4. In welchem Gebiet

Spanien, Europa, weltweit. Eine exportierende Marke nutzt dein Gesicht in Märkten, an die du nie gedacht hast.

5. Was mit deinem Bild geschieht

Deine Einwilligung, aufzutreten, ist datenschutzrechtlich widerruflich, und das verdient eine Regelung: was passiert, wenn du die Rücknahme des Inhalts verlangst, und in welcher Frist.

Was jedes Mal dazugehört

Exklusivität: Verlangt die Marke, dass du nicht für Wettbewerber arbeitest, ist das eine zusätzliche Leistung, mit Laufzeit, einer Markenliste und einem Preis.

Whitelisting: Läuft die Anzeige über dein Konto, ist das ein anderes Produkt. Gib den Zugang nie ohne Laufzeit, Budgetobergrenze und eigenes Honorar heraus.

Bearbeitungen: Darf die Marke dein Video schneiden, synchronisieren oder untertiteln, schreib es hinein. Und untersag ausdrücklich die Nutzung zum Trainieren automatischer Systeme, wenn du dem nicht zugestimmt hast.

Zahlung: Betrag, Datum, Weg und was bei Verzug geschieht.

Das spanische Detail

Du arbeitest als angemeldete selbstständige Person, der Vertrag läuft also zwischen Selbstständigen, es ist kein Arbeitsvertrag. Das gibt dir Freiheit und auch Verantwortung: Niemand schützt dich, wenn du eine weltweite unbefristete Übertragung für 150 Euro angenommen hast.

Ist die Kundschaft eine Agentur, frag, für welche Endmarke es ist. Eine mit einer Agentur unterzeichnete Übertragung, die später an ihre Kundschaft unterlizenziert wird, muss das schriftlich sagen.

Ein Vertrag auf einer Seite genügt

Du brauchst keine zwanzig Seiten. Du brauchst die fünf obigen Klauseln klar geschrieben, notfalls per E-Mail unterzeichnet. Eine kurze, klare Vereinbarung schützt dich mehr als ein langes Dokument, das niemand gelesen hat.

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Quellen

Geprüft am 27. August 2026. Grenzen und Sätze ändern sich: Weichen dieser Leitfaden und die offizielle Quelle voneinander ab, gilt die offizielle Quelle.