Vor dem Dreh gehören drei Dinge schriftlich fixiert: was du lieferst, wie viele Korrekturen enthalten sind und welche Nutzungsrechte du einräumst. Ohne das kann aus einem Auftrag über 150 Euro drei Wochen unbezahlter Korrekturen und ein ohne Zusatzhonorar in Kampagnen genutztes Video werden.
Was eine Vereinbarung abdecken muss
Sieben Punkte in zehn Zeilen. Es braucht kein komplexes Rechtsdokument.
1. Die genaue Lieferung
Anzahl Videos, Länge, Format (9:16), Untertitel enthalten oder nicht, Rohdatei oder geschnitten.
2. Preis und Zahlungsmodalitäten
Betrag, Anzahlung bei Direktkunden, Restzahlung nach freigegebener Lieferung.
3. Die Frist
Liefertermin und was passiert, wenn das Produkt verspätet ankommt (die Frist verschiebt sich um dieselbe Anzahl Tage).
4. Die Anzahl inbegriffener Korrekturen
Eine oder zwei. Und was eine zusätzliche kostet.
5. Die Nutzungsrechte
Der zentrale Punkt, unten im Detail.
6. Das Recht am eigenen Bild
Wenn du im Video zu sehen bist, halte Dauer und Medien der Einwilligung fest. Ein eigenes Recht, getrennt von der Inhaltslizenz.
7. Das Portfolio
Darfst du das Video in deinem Portfolio zeigen? Frag danach, die meisten Marken stimmen zu, wenn man es bei der Vereinbarung anspricht.
Nutzungsrechte: die vier Fragen
Eine klare Lizenz beantwortet vier Dinge:
- Welche Nutzung: nur organisch oder auch bezahlte Werbung. Will die Marke beides, wird das separat bepreist.
- Welche Laufzeit: sechs Monate, zwölf Monate, unbefristet. Zwölf ist Standard.
- Welches Gebiet: ein Land, Europa, weltweit.
- Exklusiv oder nicht: Darfst du im Zeitraum für einen Wettbewerber drehen? Exklusivität wird separat bezahlt und darf nie stillschweigend gelten.
Ergänze Whitelisting, wenn die Marke die Anzeige über deinen Account schalten will: ein weiteres, eigenes Recht.
Die Vorlage
Lieferung: 1 Video 30s, 9:16, MP4, Untertitel enthalten
Preis: [Betrag] Euro, Restzahlung nach freigegebener Lieferung
Frist: [Datum], Verschiebung bei verspätetem Produkteingang
Korrekturen: 1 enthalten, [Betrag] Euro je weitere
Rechte: organisch + bezahlte Werbung Meta und TikTok
Laufzeit 12 Monate, Gebiet Deutschland, nicht exklusiv
Whitelisting: ausgeschlossen, außer bei gesonderter Vereinbarung
Portfolio: Der Creator darf das Video im eigenen Portfolio zeigen
Zehn Zeilen, in der großen Mehrzahl der Fälle ausreichend.
Die Warnsignale
- Weigerung, auch nur Preis und Frist schriftlich festzuhalten.
- "Die Rechte klären wir später": Sie wollen sie, ohne zu zahlen.
- "Unbegrenzte Korrekturen bis zur Zufriedenheit": unbegrenzte Arbeit zum Festpreis.
- Anfrage nach der Rohdatei vor der Zahlung bei einem neuen Kunden.
- Erwähnung einer Nutzung "auf allen Medien, zeitlich unbegrenzt" ohne Aufpreis.
Warum eine Plattform es vereinfacht
Auf einem Marktplatz hängen Briefing, Preis, Frist und Korrekturzahl an der Bestellung, und die Zahlung ist von Anfang an reserviert. Das ersetzt nicht die Rechteklärung, nimmt aber den riskantesten Teil: das Risiko, nicht bezahlt zu werden.
Details zu den Rechten stehen in UGC-Nutzungsrechte und Lizenzen erklärt.
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Häufige Fragen
Braucht es einen formellen Vertrag?
Nein. Zehn schriftlich bestätigte Zeilen reichen in den meisten Fällen.
Und wenn die Marke nicht unterschreiben will?
Eine schriftliche Nachricht, in der sie die Bedingungen annimmt, zählt. Eine vollständige Weigerung ist ein Warnsignal.
Kann man Rechte nach der Lieferung nachverhandeln?
Ja, dann aber aus einer starken Position: Wenn das Video läuft, ist es mehr wert. Besser vorher regeln.
Ist das Recht am eigenen Bild in der Lizenz enthalten?
Nein, es ist getrennt. Es gehört gesondert festgehalten, wenn du im Video zu sehen bist.



